Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen

 

  1. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND
    1. Vertragspartner des Kunden ist der in der Vereinbarung genannte Betreiber der Urban Boost Station (nachstehend nur „Urban Boost Station“ genannt).
    2. Der Kunde erhält das Recht, entsprechend dieser Vereinbarung zu den vereinbarten Anwendungsterminen innerhalb der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 5) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden und im Laden aushängenden Hausordnung die Pelvipower-Anwendungen zu nutzen. Urban Boost Station behält sich vor, den Standort an Feiertagen geschlossen zu halten.
  2. GELTUNG DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    1. Sämtliche vertragsgegenständlichen Angebote und Leistungen gegenüber den Kundinnen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    2. Urban Boost Station ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der Leistungen und des Vertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Urban Boost Station zumutbar sind. Im Falle von Änderungen wird Urban Boost Station dem Kunden das Vertragswerk unter Hervorhebung der Änderungen übermitteln. Der Kunde kann einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Urban Boost Station widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Urban Boost Station den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
  3. ANWENDUNGSKONTINGENTE 
    1. Es werden Anwendungskontingente in 10er, 20er, 30er und 40er Blöcken angeboten.
    2. Der jeweilige Block verlängert sich nach Ablauf der Anwendungen nicht automatisch, sondern endet. Zur weiteren Nutzung ist eine neue Vereinbarung zu treffen.
    3. Die Kontingente sind nicht übertragbar.
    4. Die Anwendungskontingente verfallen nicht.
  4. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSWEISE
    1. Urban Boost Station bietet als Zahlungsmöglichkeit die Kartenzahlung, Barzahlung und das Zahlsystem Twint an.
    2. Im Verzugsfall werden anfallende Mahnkosten berechnet.
    3. Gerät der Kunde mit den Zahlungen in Rückstand, hat Urban Boost Station das Recht Anwendungen innerhalb des Kontingents auszusetzen.
  5. ÄNDERUNGEN DER ÖFFNUNGSZEITEN
    Urban Boost Station behält sich vor, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten. Der Kunde hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation zugunsten des Kunden berücksichtigt ist.
  6. ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSDATEN
    Änderungen der Vertragsdaten, z. B. Wechsel des Wohnsitzes oder der Bankverbindung, sind Urban Boost Station unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten für notwendige Gebühren bei Adressenermittlungen bzw. Rücklastschriften trägt die Kundin, wenn es seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist.
  7. HAFTUNG
    Die Haftung von Urban Boost Station, auch für Folgeschäden, ist auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Geld, wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen.
  8. DATENSCHUTZ
    Der Standort sichert dem Kunden zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten (einschliesslich der Gesundheitsdaten) streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergibt. Der Kunde kann nach Beendigung der Vereinbarung auf Anfrage Auskunft über die im Standort gespeicherten Daten erhalten und kostenfrei die Richtigstellung oder Löschung der Daten verlangen. Urban Boost Station gewährleistet die Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetze.
  9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.